Jahresbericht 2025

Das Institut Systegra bietet im Ostalbkreis seit 2002 ein spezialisiertes Beratungs- und Therapieangebot für Täter*innen von Gewalt- und Sexualdelikten an, das am Landratsamt Aalen verortet ist. Das Angebot ist aus dem Bedarf verschiedener Institutionen hervorgegangen, insbesondere des Jugendamtes, der Fachstelle „Beratung bei häuslicher Gewalt/Platzverweis“, der Opferberatungsstellen, der Erziehungs- und Familienberatungsstelle, der Staatsanwaltschaft Ellwangen sowie der Kriminalpolizei. Ziel ist es, strafbarem und grenzverletzendem Verhalten systematisch entgegenzuwirken, Rückfallrisiken zu senken und einen Beitrag zum Kinder-, Jugend- und Opferschutz im Ostalbkreis zu leisten.

Wir verstehen Täterarbeit als wichtigen Baustein im Gesamtsystem der Gewaltprävention, der die bestehenden Hilfen für Betroffene von Gewalt fachlich ergänzt. Die vorliegende Jahresauswertung 2025 dient dazu, Umfang, Struktur und Entwicklung unserer Arbeit transparent zu machen und für Jugendämter, Fachpraxis und Förderinstitutionen nachvollziehbar darzustellen.

Hintergrund und Zielsetzung der Täterarbeit

Die Täterarbeit des Instituts Systegra richtet sich an Personen, die durch häusliche Gewalt, Sexualdelikte sowie körperliche und psychische Gewalthandlungen auffällig geworden sind oder bei denen ein erhöhtes Risiko für entsprechende Delinquenz besteht. Dazu zählen sowohl strafrechtlich in Erscheinung getretene Klient*innen als auch Personen, die aufgrund eines subjektiven Leidensdrucks oder auf Anregung des Helfersystems Hilfe suchen, etwa bei problematischem oder exzessivem Pornographiekonsum.

Wir verfolgen mit unserem Angebot mehrere Ziele:

  • Wir wollen das Gewalthandeln bzw. die deviante Sexualität verstehen helfen, kontextualisieren und mit den Klient*innen bearbeiten, um Wiederholungstaten zu verhindern.
  • Wir möchten die Fähigkeit zur Empathie mit Betroffenen stärken und Verantwortung für das eigene Handeln fördern.
  • Wir unterstützen die beteiligten Institutionen insbesondere Jugendhilfe, Strafjustiz und Opferhilfe durch ein verlässliches, spezialisiertes Kooperationsangebot.

Tätertherapie und Täterberatung verstehen wir als präventive Intervention im Schnittfeld von Jugendhilfe, Justiz und Psychotherapie. Sie setzt bei individuellen Risikokonstellationen an, berücksichtigt aber systemische Zusammenhänge in Familie, Partnerschaft, Peergroup und Institutionen.


Theoretische Grundlagen und methodisches Vorgehen

Unsere Beratungs- und Therapiearbeit basiert auf einem systemischen Theorieverständnis, das individuelles Verhalten in dessen relationalen, familiären und gesellschaftlichen Kontexten betrachtet. Gewalt- und Sexualdelinquenz werden nicht isoliert als „Eigenschaft“ einer Person verstanden, sondern als Ergebnis komplexer Interaktionsmuster, biografischer Erfahrungen und aktueller Belastungen.

Diesen systemischen Ansatz ergänzen wir durch spezifische, auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Behandlungsmodule. Dazu gehören manualisierte Vorgehensweisen für Sexualdelikte, Gewalt im öffentlichen Raum (etwa Straßengewalt) und häusliche Gewalt, die sowohl verhaltenstherapeutische als auch tiefenpsychologisch bzw. psychoanalytisch orientierte Elemente integrieren. In der praktischen Arbeit verbinden wir u.a. die Förderung von Selbstwahrnehmung und Affektregulation, die Bearbeitung kognitiver Verzerrungen (z.B. Rechtfertigungen von Gewalt), biografische Rekonstruktionen sowie die Arbeit an Verantwortungsübernahme und Rückfallprophylaxe.

Deviante Sexualität und Gewalt verstehen wir dabei als abweichendes Verhalten gegenüber kulturellen und gesellschaftlichen Normen, das dann behandlungsbedürftig ist, wenn es mit Leidensdruck oder konkreter Gefährdung einhergeht. Therapie und Beratung können präventiv indiziert sein, bevor es zu justiziablen Handlungen kommt, etwa bei übermäßigem Pornokonsum oder sexualisierten Grenzverletzungen ohne strafrechtliche Verurteilung.


Einbettung in das regionale Hilfesystem

Unser Angebot ist fest in die Strukturen des Landkreises eingebettet und wird von unterschiedlichen Stellen genutzt. Die Zuweisung erfolgt u.a. durch Jugendamt und Jugendgerichtshilfe, durch die Fachstelle „Beratung bei häuslicher Gewalt/Platzverweis“, durch die Erziehungs- und Familienberatung, durch Staatsanwaltschaft und Gericht sowie durch die Polizei. Zusätzlich nehmen Personen unser Angebot auf eigene Initiative oder auf Anregung aus dem familiären und professionellen Umfeld wahr.

Der Förderverein Gewaltprävention e.V. unterstützt unsere Arbeit ideell und finanziell, insbesondere über Bußgeldzuweisungen der Justizbehörden, Mitgliedsbeiträge und Spenden. Diese Unterstützung ermöglicht es, das Angebot in dem dargestellten Umfang kontinuierlich aufrechtzuerhalten.

Dokumentation und Berichtsstruktur

Wir dokumentieren die Täterarbeit im Ostalbkreis kontinuierlich und legen jährlich eine Auswertung vor. Kernbestandteile sind Kennzahlen zur Anzahl der Klient*innen, zur Deliktsstruktur, zur Altersverteilung und zu den Zuweisungskontexten. Ergänzt werden diese quantitativen Daten um fachliche Einordnungen, die Entwicklungen im Jahresverlauf sowie Veränderungen im Fallprofil und in den Kooperationsstrukturen beschreiben.

Mit den vorliegenden Statistiken und grafischen Darstellungen möchten wir Jugendamt, Fachpraxis und interessierter Öffentlichkeit einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung von Beratung und Therapie geben. Zugleich verstehen wir die jährliche Dokumentation als Instrument der Qualitätssicherung und als Grundlage für die Weiterentwicklung der Täterarbeit im Ostalbkreis.

 

Anzahl der Klient*innen

 

Im Berichtsjahr 2025 nahmen insgesamt 65 Klient*innen unser Beratungs- und Therapieangebot im Ostalbkreis in Anspruch. Die Fallzahl liegt damit über dem Niveau des Vorjahres und bestätigt die anhaltende Inanspruchnahme des spezialisierten Tätertherapieangebotes. Die Gesamtzahl wird allerdings durch unterschiedliche Verlaufsformen beeinflusst: Kürzere Beratungsprozesse sowie Therapieabbrüche führen zu einer höheren Anzahl an Klient*innen, während längerfristige, intensiv geführte Behandlungen insbesondere bei Jugendlichen die Fallzahl tendenziell reduzieren.

 

 

Deliktsstruktur

 

Die Deliktsstruktur der im Jahr 2025 betreuten Klient*innen umfasst insbesondere Sexualdelikte, häusliche Gewalt sowie Gewalt im öffentlichen Raum. Je nach Deliktgruppe unterscheiden sich die typischen Verläufe, die Dauer der Anbindung und die Anforderungen an das therapeutische Vorgehen. Sexualdelikte erfordern häufig eine ausführliche Anamnese und längerfristige Bearbeitung straftatrelevanter Muster und spezifischer Risikofaktoren, während bei häuslicher Gewalt häufig Beziehungs- und Kommunikationsmuster im Vordergrund stehen.

Die Auswertung der Delikte zeigt, dass Sexualdelikte zahlenmäßig den größten Anteil ausmachen. Dies verweist auf einen weiterhin hohen Bedarf an spezialisierten Interventionsangeboten in diesem Bereich und unterstreicht die Bedeutung der Kooperation mit Jugendhilfe, Justiz und Opferunterstützung. Veränderungen in der Deliktsverteilung gegenüber dem Vorjahr können auf veränderte Melde- und Zuweisungspraxen, auf rechtliche Entwicklungen oder auf eine veränderte Nutzung des Angebotes hinweisen und werden bei der weiteren Angebotsplanung berücksichtigt werden.

 

 

Altersstruktur

         
 

 

Die Altersstruktur der Klient*innen reicht von Jugendlichen bis hin zu erwachsenen Täter*innen. Die Daten für 2025 zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Klient*innen im jungen Erwachsenenalter liegt, während die Gruppe der Minderjährigen sowie der älteren Erwachsenen jeweils einen kleineren, aber fachlich bedeutsamen Teil ausmacht. Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Täterarbeit von hoher präventiver Relevanz, weil delinquente Muster hier noch stärker beeinflussbar sind und Entwicklungsfenster genutzt werden können.

Die Altersverteilung macht deutlich, dass wir es mit einer heterogenen Zielgruppe zu tun haben, die jeweils altersspezifische methodische Zugänge erfordert. Bei Jugendlichen stehen in der Regel der Schutz des Kindeswohls, die Einbindung der Sorgeberechtigten sowie die Kooperation mit Schule, Jugendhilfe und Jugendgerichtshilfe im Vordergrund. Bei Erwachsenen rücken hingegen Aspekte wie Partnerschaftsdynamiken, berufliche Situation und langfristig etablierte Muster der Konflikt- und Affektregulation in den Fokus.
 

 

Zuweisungskontexte

 

 

Die Zuweisung der Klient*innen im Jahr 2025 erfolgte über verschiedene Kontexte, unter anderem über Jugendamt und Jugendgerichtshilfe, die Fachstelle „Beratung bei häuslicher Gewalt/Platzverweis“, Erziehungs- und Familienberatung, Staatsanwaltschaft und Gerichte, Polizei sowie durch Selbstmelder*innen. Diese Vielfalt der Zuweisungswege zeigt die gute Vernetzung unseres Angebots im regionalen Hilfesystem und spiegelt die multiplen Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Justiz und psychosozialer Versorgung wider.


Stuttgart, Februar 2026

 

Systegra
Institut für systemische Beratung und Psychotherapie
Hauptstätter Straße 53a
70178 Stuttgart-Mitte
0711 – 620 70 73
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www.systegra-stuttgart.de